UMAREX GmbH & Co. KG
Liefer- und Zahlungsbedingungen für den unternehmerischen Geschäftsverkehr 
 innerhalb von Deutschland (Stand: 01. Februar 2025) 
I. Geltungsbereich
1. Für sämtliche Lieferungen von Waren und Produkten der UMAREX GmbH & Co. KG – 
 Geschäftsbereich Laserliner - („wir“ oder „uns“) an unsere Kunden gelten die nachstehenden 
 Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen („LZB“). Für die Lieferungen an Kunden gelten 
 ausschließlich unsere LZB. Entgegenstehende oder von unseren LZB abweichende oder 
 ergänzende Bedingungen des Kunden, denen wir nicht ausdrücklich schriftlich zustimmen, 
 erkennen wir nicht an. Unsere LZB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender 
 oder von unseren LZB abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferungen vorbehaltlos 
 ausführen. 
2. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor unseren LZB. 
 3. Unsere LZB gelten nur gegenüber Kunden, die Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen 
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen i.S.v. § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB sind.
II. Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung
1. Die von uns abgegebenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung des 
 Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Soweit sich aus der Bestellung nichts anderes 
 ergibt, sind wir berechtigt, die Bestellung innerhalb von drei (3) Wochen ab ihrem Zugang bei uns 
 anzunehmen. Mit der Annahme kommt ein Kaufvertrag zu Stande. 
2. Bei Sonderanfertigungen kann es durch produktionsbedingten Ausschuss zu einer Abweichung 
 der Liefermenge von bis zu 10 % kommen, ohne dass dieser Umstand den Kunden zur 
 Nachlieferung oder Nichtabnahme oder zu sonstigen Mängelrügen wegen der abweichenden 
 Liefermenge berechtigt. In Rechnung gestellt wird stets nur die tatsächliche Liefermenge. 
3. Sämtliche bei Vertragsschluss getroffenen Vereinbarungen sind in dem Vertrag einschließlich 
 dieser LZB vollständig schriftlich niedergelegt. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündlich 
 hiervon abweichende oder darüberhinausgehende Vereinbarungen zu treffen. 
4. Umarex Produkte erfüllen alle erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen und sind somit 
 vertriebsfähig, unabhängig von den eventuell bereits vom Gesetzgeber vorgeschriebenen 
 Vertriebsauflagen und Erwerbsvoraussetzungen. 
 
 Sollte ein durch Umarex vertriebenes Produkt von einer zukünftigen Gesetzesinitiative betroffen 
 sein und zukünftig nur noch unter anderen Auflagen und/oder eingeschränkt vertrieben werden 
 können, berechtigt dies nicht zur Rückgabe der Ware, zur Minderung des Kaufpreises oder zu 
 einer Verlängerung des Zahlungsziels. UMAREX übernimmt ausdrücklich keine Haftung dafür, 
 dass das Produkt auch in Zukunft und insbesondere nach Umsetzung eventueller 
 Gesetzesinitiativen uneingeschränkt weiter vertrieben werden kann. 
III. Preise, Zahlungsbedingungen
1. Sofern im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, gelten unsere Preise „ab Werk“, zuzüglich der 
 jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer, falls eine solche anfällt, und zuzüglich etwaiger
Verpackungskosten. Etwaige Fracht-, Überführungs-, Versicherungskosten oder Zölle sind in den 
 angegebenen Kaufpreisen nicht enthalten, sondern werden gesondert in Rechnung gestellt. 
 Umsatzsteuer und Verpackungskosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, 
 soweit solche anfallen. 
2. Maßgeblich sind die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise. Sollten sich einzelne 
 Kostenpositionen nach Vertragsschluss ändern, ohne dass wir dies zu vertreten haben, und 
 erhöhen sich dadurch für uns die Gesamtkosten der Vertragserfüllung, so sind wir berechtigt, die 
 Preise entsprechend anzupassen. Wir werden den Kunden hierüber unverzüglich unterrichten. Im 
 Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag 
 zurückzutreten. 
3. Der Mindestbestellwert beträgt grundsätzlich 250,00 € (Netto-Warenwert), Ausnahme, wenn 
 vertraglich anders geregelt bzw. individuell vereinbart. Wir behalten uns vor, dem Kunden bei 
 Bestellungen mit einem Netto-Warenwert von unter 250,00 € (Netto-Warenwert) eine 
 Handlingpauschale von 15,00 € zu berechnen. Nachlieferungen erfolgen – aus logistischen sowie 
 aus Umweltschutzgründen - ebenso erst ab einem lieferbaren Rückstandswert von 250,00 € 
 (Netto-Warenwert). 
4. Unsere Standard Zahlungskondition ist Vorauskasse. 
 5. Sollte abweichend zu der Standard Zahlungskondition Vorkasse ein Kauf auf Rechnung vereinbart 
sein, gerät der Kunde mit Ablauf der individuell vereinbarten Zahlungsfrist ohne Mahnung in 
 Verzug. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe 
 von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. 
 Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten. 
6. Im Verzugsfall oder wenn uns nach Abschluss des Kaufvertrags Tatsachen bekannt werden, die 
 begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen lassen, sind wir berechtigt, 
 nach den gesetzlichen Vorschriften ein Leistungsverweigerungsrecht für sämtliche noch 
 ausstehende Lieferungen auszuüben und/oder nach erfolgloser Fristsetzung von dem jeweiligen 
 Kaufvertrag zurückzutreten (§ 321 BGB). Weitergehende gesetzliche Rechte zur Geltendmachung 
 von Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz bleiben unberührt. Gerät der 
 Kunde in Bezug auf zwei oder mehr Kaufverträge gleichzeitig in Verzug, sind wir berechtigt, 
 sämtliche uns gegen den Kunden zustehende Forderungen sofort fällig zu stellen. Das gilt nicht, 
 soweit der Kunde den Verzug nicht zu vertreten hat. 
7. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur zu, wenn sein Anspruch 
 rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Allerdings sind 
 Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis von diesem Aufrechnungsverbot 
 ausgenommen. 
8. Umarex informiert generell nicht über geänderte Bankverbindungen oder geänderte Adressen für 
 Warenlieferungen per E-Mail oder durch Zusatztexte auf Anlagen in E-Mails (Anlagen egal welcher 
 Art). Die Information über die Änderung von wichtigen Daten (wie z. B. Bankverbindung, Adressen 
 für Warenanlieferung) erfolgt postalisch und/oder persönlich/telefonisch durch unsere Mitarbeiter. 
 Bei Erhalt jeglicher Änderungsmitteilungen ist der jeweilige Ansprechpartner bei Umarex 
 persönlich (telefonisch) umgehend zu informieren. Umarex lehnt bei Zuwiderhandlung jegliche 
 Haftung generell ab. 
IV. Gefahrübergang, Lieferung und Lieferzeit
1. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Werk (EXW) 59757 Arnsberg, Deutschland, gemäß Incoterms 
 2020, soweit nicht anders vereinbart oder nachfolgend abweichend geregelt. 
2. Nicht vorrätige Positionen werden zusammengefasst und grundsätzlich in einer Lieferung 
 nachgesendet, sofern nicht anders vertraglich vereinbart. Teillieferungen sind in dem für den 
 Kunden zumutbaren Umfang zulässig. Unabhängig davon behalten wir uns vor, Rückstände zu 
 streichen oder kostenpflichtig nachzusenden. 
3. Die Vereinbarung etwaiger Lieferfristen erfolgt individuell und ist nur dann verbindlich, wenn die 
 jeweilige Lieferfrist schriftlich von uns bestätigt und dabei ausdrücklich als verbindlich bezeichnet 
 wird. Andernfalls sind diese Lieferfristen lediglich als Richtwert zu verstehen.
4. Sämtliche von uns angegebenen Lieferfristen beginnen erst mit Zugang unserer 
 Auftragsbestätigung bei dem Kunden. Verbindliche Lieferfristen sind eingehalten, wenn wir bis zu 
 ihrem Ablauf die Ware ab Werk zur Verfügung stellen 
5. Wird die Lieferung durch ein Ereignis höherer Gewalt– wie z. B. Pandemien, Epidemien, 
 Naturkatastrophen, Arbeitskämpfe, Kriege, Unruhen oder behördliche Maßnahmen– behindert, so 
 sind wir berechtigt, die Lieferung/Leistung angemessen hinauszuschieben. Dies gilt auch, wenn 
 diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden. Dauert die 
 Behinderung mehr als drei Monate an, so ist jede der Parteien berechtigt, vom Vertrag 
 zurückzutreten. Eine etwaige bereits erlangte Gegenleistung werden wir dem Kunden in diesem 
 Fall unverzüglich erstatten. Treten die vorgenannten Hindernisse bei dem Kunden ein, so gelten 
 die gleichen Rechtsfolgen auch für die Abnahmeverpflichtung. 
6. Wird die Lieferung aufgrund der COVID-19-Pandemie einschließlich damit verbundener 
 behördlicher Maßnahmen behindert, so sind wir berechtigt, die Lieferung/Leistung angemessen 
 hinauszuschieben. Ziffer IV. 5. der LZB gilt entsprechend. 
7. Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. 
 8. Der Eintritt unseres Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem 
Falle (bei verbindlichen und unverbindlichen Lieferfristen) ist für den Verzugseintritt eine Mahnung 
 durch den Kunden erforderlich. Bei einer unverbindlichen Lieferfrist ist eine Mahnung durch den 
 Kunden zwei (2) Wochen nach Überschreitung dieser unverbindlichen Lieferfrist möglich. Soweit 
 wir uns im Verzug befinden, hat der Kunde uns eine angemessene Nachfrist von vier (4) Wochen 
 zur Lieferung zu setzen, nach deren erfolglosem Ablauf er von dem Kaufvertrag zurücktreten 
 kann. 
9. Geraten wir infolge leichter Fahrlässigkeit mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Haftung für 
 Verzögerungsschäden (Schadensersatz neben der Leistung) auf 5 % des Netto-Vertragspreises 
 der verspätet gelieferten Ware beschränkt. Die Haftung für Verletzungen des Lebens, des Körpers 
 oder der Gesundheit bleibt unberührt. Etwaige Schadensersatzansprüche statt der Leistung 
 stehen dem Kunden nach Maßgabe von Ziffer IX. der LZB zu. 
10. Wird die Lieferung der Ware auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden wir ihm - beginnend 
 zwei (2) Wochen nach Anzeige der Lieferbereitschaft – die durch die Lagerung entstandenen 
 Mehrkosten bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Lieferung berechnen. Wir sind ferner berechtigt, 
 nach Setzung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist und nach einer entsprechenden 
 Vorankündigung anderweitig über die betroffene Ware zu verfügen und den Kunden mit einer 
 angemessen verlängerten Nachfrist zu beliefern. Wir werden dem Kunden diese Nachfrist 
 unverzüglich mitteilen. 
V. Vorlage von Erlaubnissen und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
1. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche geltenden gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit 
 der Lagerung, dem Transport, der Handhabung und dem Verkauf der Ware uneingeschränkt 
 einzuhalten. 
2. Geschäfte im Zusammenhang mit der Russischen Föderation und Weißrussland 
 a. Der Kunde darf von uns erhaltene oder bezogene Ware weder direkt noch indirekt 
(i) in die Russische Föderation und/oder Weißrussland, oder 
 (ii) zur Verwendung in der Russischen Föderation und/oder Weißrussland 
 verkaufen, exportieren oder re-exportieren. 
b. Der Kunde ist verpflichtet, sich nach besten Kräften darum zu bemühen, dass der in 
 Absatz (1) genannte Zweck nicht durch Dritte in der weiteren Geschäftskette, 
 einschließlich möglicher Wiederverkäufer, vereitelt wird. Zu diesen Bemühungen gehört 
 insbesondere, dass der Kunde bei (Re-)Export, (Re-)Verkauf oder sonstiger Lieferung 
 oder Weitergabe unserer Waren an Dritte die Verpflichtung aus Absatz (1) an den Dritten 
 weitergibt und den Dritten verpflichtet, diese Verpflichtung auch an seine Kunden 
 weiterzugeben. 
c. Der Kunde hat einen angemessenen Überwachungsmechanismus einzurichten und 
 aufrechtzuerhalten, um Verhaltensweisen von Dritten in der weiteren Geschäftskette,
einschließlich möglicher Wiederverkäufer, zu identifizieren, die geeignet sind, den in 
 Absatz (1) genannten Zweck zu vereiteln. 
d. Jeder Verstoß gegen die Absätze (1), (2) oder (3) stellt eine wesentliche Verletzung des 
 Vertrages zwischen dem Kunden und uns dar, und berechtigt uns insbesondere: 
 (i) zum Rücktritt vom Individualvertrag und/oder Kündigung im Fall von 
 Dauerschuldverhältnissen; und 
 (ii) zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des Gesamtwertes des 
 Vertrages oder des Preises der entgegen dem Verbot in Absatz (1) (re)-exportierten oder 
 verkauften Waren, je nachdem, welcher Wert höher ist. 
 Weitergehende gesetzliche Rechte und Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf 
 Schadenersatz, bleiben unberührt. Die Vertragsstrafe ist auf Schadensersatzansprüche 
 aus dem Vertrag anzurechnen. 
 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen der Kündigung oder des Rücktritts von 
 dem Vertrag nach dieser Klausel sind ausgeschlossen. 
e. Der Kunde hat uns unverzüglich über etwaige Probleme und Unregelmäßigkeiten bei der 
 Anwendung der Absätze (1), (2) oder (3) zu informieren, einschließlich etwaiger relevanter 
 Aktivitäten Dritter, die geeignet sind, den Zweck von Absatz (1) zu vereiteln. Der Kunde ist 
 verpflichtet uns Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen nach Absatz (1), 
 (2) und (3) innerhalb von zwei Wochen nach Anforderung zur Verfügung stellen. 
VI. Retouren
1. Rücksendungen jeder Art bedürfen zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vorherigen schriftlichen 
 Ankündigung durch den Kunden und unserer vorherigen Annahmebestätigung. 
2. Der Kunde wird die Retouren an unsere Serviceabteilung in 59757 Arnsberg, Gut Nierhof 2, 
 Deutschland, senden. 
3. Stellt sich heraus, dass die retournierte Ware nicht mangelhaft ist oder stehen dem Kunden aus 
 sonstigen Gründen keine Mängelrechte zu, so trägt der Kunde die Kosten der Retoure; wir 
 erstatten diese in einem solchen Fall nicht. Das gilt auch für Fälle, in denen bereits vor der 
 Retournierung der Ware feststeht, dass dem Kunden keine Mängelrechte zustehen, der Kunde die 
 Ware aber zwecks Durchführung einer Reparatur (vgl. Ziffer VIII. der LZB) retourniert. 
4. Außerhalb der Sachmängelhaftung oder sonstiger gesetzlicher Rücktrittsrechte des Kunden 
 nehmen wir Ware nur zurück, wenn (i) wir hierzu im Einzelfall unsere vorherige Zustimmung 
 (Einwilligung) erteilt haben, (ii) die Ware neu, unbenutzt und originalverpackt ist und (iii) der 
 Rücksendung eine Kopie der Originalrechnung beigefügt ist. Bei Sonderanfertigungen oder 
 beschädigter Ware ist eine solche Rücknahme ausgeschlossen. Die Rücknahme ist weiter davon 
 abhängig, dass uns die Ware frei zugesandt wird. Mit der Zusendung verpflichtet sich der Kunde 
 zur Tragung einer Prüfungs- und Wiedereinlagerungspauschale in Höhe von 20 % des 
 Warenwertes, soweit nicht abweichend vereinbart. Für den Fall, dass sich bei unserer Prüfung der 
 zurückgesandten Ware herausstellt, dass Alter und/oder Zustand der retournierten Ware eine 
 Rücknahme ausschließen, behalten wir uns das Recht vor, unsere Einwilligung binnen vierzehn 
 (14) Tagen ab Eingang der retournierten Ware zu widerrufen. 
VII. Mängelrechte
1. Der Kunde wird die gelieferte Ware unverzüglich nach deren Lieferung sorgfältig untersuchen. Der 
 Kunde wird etwaige Mängel der Ware unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben (7) 
 Tagen ab Lieferung der Ware uns gegenüber schriftlich anzeigen. Versteckte Mängel wird der 
 Kunde unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben (7) Tagen ab Entdeckung des Mangels 
 uns gegenüber schriftlich anzeigen. 
2. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, und war der Mangel oder dessen Ursache bereits zum 
 Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorhanden, sind wir zur Nacherfüllung nach unserer Wahl durch 
 Mangelbeseitigung oder durch Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird 
 diese von uns verweigert oder ist diese unzumutbar oder unmöglich, so bleibt dem Kunden 
 unbeschadet etwaiger Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche gemäß Ziffer IX. dieser LZB
das Recht vorbehalten, nach seiner Wahl Minderung zu verlangen oder vom Kaufvertrag 
 zurückzutreten. 
3. Sämtliche Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten gerechnet 
 ab Ablieferung der Ware. Diese Frist gilt nicht, soweit wir vorsätzlich oder grob fahrlässig 
 gehandelt haben oder die Haftung wegen der Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des 
 Körpers betroffen ist. Sie gilt ferner nicht, soweit wir aus einer Garantie haften, arglistig getäuscht 
 haben. Die Haftungsregelungen nach § 445b BGB im Falle des Lieferantenregresses bleiben 
 ebenfalls unberührt. 
VIII. Reparaturen
1. Reparaturen an der Ware, die nicht unter die Mängelrechte des Kunden fallen, bedürfen zu ihrer 
 Ausführung einer separaten Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden und sind entsprechend 
 gesondert zu vergüten. Auf Wunsch des Kunden erteilen wir vor der Reparatur einen schriftlichen 
 Kostenvoranschlag,
IX. Haftung
1. Soweit sich aus diesen LZB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes 
 ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und/oder gesetzlichen Pflichten nach den 
 jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. 
2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund –vorbehaltlich der 
 nachstehenden Regelungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für die schuldhafte 
 Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle einer Verletzung einer wesentlichen 
 Vertragspflicht durch einfache Fahrlässigkeit ist die Höhe des Schadensersatzes auf den 
 vorhersehbaren, bei einem solchen Vertrag typischer Weise eintretenden, Schaden begrenzt. Eine 
 wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszwecks 
 wesentlich ist und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte. 
3. Die Haftung im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie 
 zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben von den vorstehenden 
 Haftungsbeschränkungen unberührt. 
4. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des 
 geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. 
5. Für die Haftung wegen Verzögerungsschäden gilt Ziffer IV.8. 
 6. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend, wenn der Kunde anstelle eines 
Schadensersatzanspruchs statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt. 
 7. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche 
Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 
X. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum („Vorbehaltsware“) bis zur Erfüllung sämtlicher unserer 
 gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehender Forderungen und Ansprüche 
 (einschließlich etwaiger Saldoforderungen aus Kontokorrent). Das gilt, soweit dies nach dem 
 Recht des Landes, in dessen Geltungsbereich sich die Vorbehaltsware vertragsgemäß befindet, 
 zulässig ist. Lässt dieses Recht den Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware nicht zu, 
 gestattet jedoch den Vorbehalt ähnlicher Rechte, so sind wir berechtigt, diese Rechte geltend zu 
 machen. Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen zum Schutz des Eigentums oder der 
 Sicherheitsinteressen an der gelieferten Ware zu unterstützen. 
2. Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte 
 verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu 
 benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware erfolgen. 
3. Der Kunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die 
 Ermächtigung zur Weiterveräußerung ist ausgeschlossen, wenn im Innenverhältnis zwischen dem
Kunden und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot bezüglich der Forderungen des Kunden 
 besteht. 
4. Der Kunde tritt die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen 
 Dritte schon jetzt in voller Höhe zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die unter 
 Ziffer X. 2. dieser LZB genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Bezug auf die abgetretenen 
 Forderungen. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen neben uns ermächtigt. Wir 
 verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen 
 Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag 
 auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner 
 Leistungsfähigkeit vorliegt. Bei Eintritt eines der zuvor benannten Ereignisse erlischt die 
 Einziehungsermächtigung des Kunden auch ohne ausdrücklichen Widerruf. Dann können wir 
 verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, 
 alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und 
 dem Dritten die Abtretung mitteilt. 
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen 
 Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag 
 zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts 
 herauszuverlangen. 
6. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden 
 wir auf schriftliches Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. 
XI. Gerichtsstand, anwendbares Recht
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden 
 keine Anwendung. In Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen maßgebend. 
 Maßgebend bei der Verwendung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms in der jeweils 
 bei Vertragsschluss geltenden aktuellsten Fassung. 
2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz 
 Erfüllungsort. 
3. Für alle Rechtsstreitigkeiten ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, soweit der Kunde Kaufmann, 
 eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir 
 sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. 
XII. Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen 
 Liefer- u. Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder 
 werden oder sollte sich eine Regelungslücke zeigen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen 
 Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die entsprechenden 
 gesetzlichen Regelungen. 
2. Der Kunde erhält hierdurch Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten – soweit diese für die 
 Abwicklung des Auftrages erforderlich sind – im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes 
 gespeichert werden. 
UMAREX GmbH & Co. KG
Änderungen in Farbe und Design, sowie technische Verbesserungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten.
 
                                    
            











